Kampf gegen Windmühlen ?

Nun ist es also amtlich: Der Landkreis Ammerland hat am 28.05.2025 der Firma „Prowind GmbH“, ansässig in Osnabrück, die Genehmigung erteilt sechs Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. Die Windenergieanlagen hergestellt von der Firma „Vestas“ haben eine Höhe von 261 m. Sie haben jeweilige Rotordurchmesser von 172 m – sind damit fast doppelt so hoch wie der Funkturm in Wahnbek. Errichtet werden sollen sie in der Gemeinde Edewecht auf dem Gebiet des Hogenset in Husbäke. Zwischen dem Küstenkanal und dem als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Teils des Vehnemoors.
Hier hat sich das Moor seit Unterschutzstellung 1991 von den Eingriffen des Torfabbaus erholt. Jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement zum Schutz des Moores zeigt Resultate: Die Artenvielfalt/ Biodiversität hat zugenommen, seltene Arten haben sich wieder angesiedelt oder nutzen die Fläche als Rastplatz auf ihren Reisen. Das Schutzgebiet ist als hotspot der Biodiversität anerkannt, hier leben viele endemische Pflanzen- und Tierarten, deren Natur in besonderem Maß bedroht ist. Dies ist der genehmigenden Behörde bekannt: Der Anlagenbauer und – betreiber muss der seltenen Sumpfohreule minimale Abschaltzugeständnisse machen, damit sie noch eine Chance hat, bei ihren Flügen nicht geschreddert zu werden. Für den Kiebitz und den Brachvogel hingegen gibt es keinerlei Rücksichtnahme im Namen der erneuerbaren Energiegewinnung. Beide Vogelarten sind ortstreu, sie brüten immer wieder im gleichen Territorium – sie werden also verschwinden.
In Zahlen ausgedrückt heisst es in dem Genehmigungsantrag des Landkreises:
„(Es)…….. gehen Biotope verloren, womit ein Wertverlust von insgesamt 30.129 Werteinheiteneinhergeht. Es ist eine Kompensation im Sinne von Ersatzgeldzahlungen in der Höhe von insgesamt 962.728,50 € (Kompensation Biotoptypen und Landschaftsbild) zu entrichten. Das Vorhaben stellt gemäß §14 Bundesnaturschutzgesetz einen Eingriff in die Natur dar, den es nach §15 BNatSchG auszugleichen gilt.“ – nützt dieses Geld der Sumpfohreule, dem Kiebitz, den unzähligen Kranichen und dem Brachvogel ? Die HusbäkerInnen und ihre Natur schauen bei diesem Ablasshandel in die Röhre.
Die geschätzte Bauzeit der Anlagen beträgt 1,5 bis zwei Jahre. Die AnwohnerInnen werden unzählige Schwer- und Bautransportfahrten erdulden müssen. Die Belastungen durch Schattenwurf und Schallemissionen werden ihr Leben zukünftig permanent begleiten. Schäden an Häusern sind nicht ausgeschlossen.Während der Bauphase werden umfassende Umgestaltungen der Verkehrsführung und des Strassenbaus nötig sein – für die Baufahrzeuge und die Anlieferung der gigantischen vorgefertigten Teile der Rotoren. Dies alles geschieht auf wackeligem Untergrund: die vorliegenden Gutachten bescheinigen dem Hogenset sehr tiefes Erdhochmoor, im Untergrund sind „weitere Auflockerungszonen“ möglich.
Laut des Geotechnischen Berichtes des Büros Lübbe sind Windenergieanlagen „Bauwerke mit hohen und dynamischen Lasten, hohem Sicherheitsanspruch und ungewöhnlichen Last Kombinationen“. Für die Standsicherheit der Windräder müssen daher Fundamente höchsten Standsicherheitsanforderungen entsprechen. Die Firma „Prowind GmbH“ hat für die zu errichtenden Anlagen in ihrem Antrag sogenannte Flachgründungen vorgesehen. Sie sind einfach zu errichten und bestehen meist aus einer grossen Betonplatte. Diese Art der Gründung ist geeignet für Standorte mit gut tragendem Boden. Die vorliegenden Gutachten über die Bodenbeschaffenheit des Hogenset – ein Wackelpudding scheint stabil dagegen – lassen aber befürchten, dass Tiefgründungen durchgeführt werden müssen. Eine gängige Methode dafür sind Pfahlgründungen, wobei Pfähle in den weichen Untergrund gerammt oder gebohrt werden, so dass auch auf weichem Boden ein stabiler Unterbau für die Windanlagen entsteht. Der Rückbau der Anlagen soll so erfolgen, dass möglichst der derzeitige Zustand des Bodens wiederhergestellt wird. Der genannte Geotechnische Bericht empfiehlt auch für alle Standorte eine Pfahlgründung, bemängelt aber, das Stand Mai 2024, Kenndaten für eine Pfahlgründung oder statische Angaben noch nicht vorliegen. „Prowind“ geht also von Flachfundamenten aus, obwohl das zentrale bodentechnische Gutachten diese für den Standort Hogenset als ungeeignet ansieht und Pfahlgründungen empfiehlt. Die Pfahlgründung wird sogar für die Baukräne empfohlen! Ist die Genehmigung trotz dieser widersprüchlichen Datenbasis rechtssicher, ist sie verantwortbar? In dem erwartbaren Fall von Pfahlgründungen wird die wasserundurchlässige Stauschicht des Moores irreparabel durchstossen und das Moor „läuft aus“, somit wird eine spätere Wiedervernässung unmöglich. Diese Standorte sind nicht mehr vernässbar und der Moorkörper emittiert weiter – evtl. stärker – CO2, was dem „Erhalt und die Erhöhung natürlicher Kohlenstoffspeicherkapazitäten“ (NKlimaG §3 (1) Satz 4) widerspricht. Dazu heisst es in dem Genehmigungsschreiben des Kreises an den Anlagenbetreiber:„Grundsätzlich ist bei Errichtung, Betrieb und Rückbau der Anlagen darauf zu achten, dass der Moorkörper keinen dauerhaften Schaden nimmt, der einer potenziellen Wiedervernässung der Fläche entgegensteht“. Nochmals: hält diese Genehmigung mit ihrer nebulösen Datenbasis einer fachjuristischen Prüfung stand, ist sie politisch verantwortbar?
Gegen den Bescheid des Landkreises Ammerland können Einwände bis zum 27.07.2025 eingereicht werden – wir werden das auf jeden Fall tun. Zu finden ist die Genehmigung auf der internet Seite des Landkreises Ammerland unter Bekanntmachungen, Widerspruch kann auch dort schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden.
Bei den Abstimmungen im Gemeinderat hat die UWG sich gegen die Ausweisung des Gebietes Hogenset als Fläche für Windräder ausgesprochen. Wir sind nicht grundsätzlich gegen die Windenergie. Aber wir sind für den Erhalt unserer wertvollen Moorlandschaft. In dem Zielkonflikt Klimaschutz durch erneuerbare Energiegewinnung und Klimaschutz durch wiedervernässte Moorlandschaften stehen wir eindeutig auf der Seite unserer Moore – sie sind unwiederbringlich !
Hilke Holthuis
