Jetzt soll es ganz schnell gehen

Edewecht ist dicht besiedelt. Beim Bau von Windrädern, Windparks müssen Abstandsregelungen zur Wohnbebauung und Bestimmungen zum Arten- und Naturschutz beachtet werden. Die für Edewecht zur Verfügung stehenden Flächen sind dadurch deutlich begrenzt.

Windpark am Vehnemoor

Nach den Vorgaben des Bundes muss das Land Niedersachsen bis 2032 2,2% der Fläche für den Bau von Windkraftanlagen ausweisen. Dies kann über landesweite oder regionale Raumordnungspläne umgesetzt werden oder die Landkreise und Kommunen sichern die Ausweisung der Flächen. Ein kompliziertes Zusammenspiel von Land, Kreis und Kommune – verschränkt mit den Interessen der Windindustrie. Werden die Flächen nicht fristgerecht ausgewiesen, können die geltenden Bestimmungen zum Schutz von Menschen, Arten und Natur gekippt werden. Trotz politischen und zeitlichen Druckes ist Sorgfalt gefragt.

Gelegenheit sich zu informieren, zu fragen und sich auszutauschen

Mit der Veranstaltung „Windige Zeiten – Kann die Gemeinde noch selbst gestalten? Und wo bleiben die Bürger:innen?“ lädt die UWG Edewecht alle Interessierten ein, sich über den aktuellen Stand der Dinge in der Gemeinde Edewecht zu informieren und Informationen zu den mit der Ausweisung von Flächen verbundenen Rechtsfragen zu erhalten. Frau Dr. Engbers steht für Rechtsfragen zur Verfügung. Es soll Zeit bleiben für den Austausch untereinander und zum Gespräch. Sicherlich kann unser Ratsherr Thomas Apitzsch am Ende des Abends Anregungen für seine Ratsarbeit mitnehmen.

  • Was sind die Zuständigkeiten von Land, Kreis und Kommune?
  • Wo bleibt bei all dem die kommunale Planungshoheit?
  • Welchen Handlungsspielraum hat die Gemeinde Edewecht?
  • Was steht als nächstes an?
  • Kommt ein Runder Tisch?

Und vor allem: welche Rolle spielen diejenigen, die in der Gemeinde heute und in Zukunft leben? Wo und wie findet eine ernsthafte Beteiligung statt

Mehr als das Nötige tun: Beteiligung Aller bleibt unverzichtbar

Mit den neuen Mehrheiten im Rat der Gemeinde Edewecht besteht die Gefahr, dass Vorhaben durchgewunken werden. Beteiligung ist in Verfahren zur Änderung von Flächennutzungsplänen, wie sie für die Umsetzung von Windkraftanlagen nötig ist, verbindlich vorgesehen. Allerdings kommt es doch sehr darauf an, wie dies geschieht. Man kann die Pläne wie nötig öffentlich auslegen. Man kann sich aber auch richtig was einfallen lassen, um möglichst viele Bürger:innen zu erreichen und einzubeziehen.

Thema „Runder Tisch Windkraft“

Es gab ihn schon mal – einen Runden Tisch Windkraft für die Gemeinde Edewecht. Auf Einladung der Fraktionsvorsitzenden des Edewechter Gemeinderates Freia Taeger (SPD), Jörg Brunßen (CDU), Uwe Heiderich-Willmer (Grüne) und Thomas Apitzsch (UWG) arbeitete der Runde Tisch von Oktober 2014 bis August 2015 zu den Kernthemen der Windkraft und dessen Bedeutung für die Gemeinde Edewecht. Hier ging es um den Stand der Forschung zur Windenergie, Windkraftpotentiale in der Gemeinde, den Ist-Zustand in Edewecht und die Vorstellung der bestehenden Anlage „Hübscher Berg“.

Neben Einrichtungen wie der EWE wurden auch kritische Initiativen eingeladen. Einmütig betonten die Teilnehmenden des Rundes Tisches die Sachlichkeit und Expertise der angehörten Initiativen. Hier ging es um Arten- und Naturschutz, Auswirkungen auf Anwohnende, Grenzen der Windenergie, Alternativen zu großen Windkraftanlagen oder die Werteentwicklung von Immobilien im Einflussbereich von Windkraftanlagen.

Am Ende waren alle Beteiligten mehr als zufrieden mit der guten Arbeit des Runden Tisches, Entscheidungen über die Ausweisung von Flächen in Edewecht wurden erst einmal zurückgestellt. Nun sind die Zeiten andere – aber was spricht dagegen, aus den guten Erfahrungen aufzubauen?

„Es war gut, dass wir uns hier in ruhiger und sachlicher Atmosphäre zusammengefunden haben. Viele Argumente kann man zwar im Internet nachlesen, aber der Austausch, die Diskussion ist doch interessanter. Der Runde Tisch hat durchaus zur Meinungsbildung beigetragen“ meinten die Fraktionsvorsitzenden übereinstimmend.

Quelle abgerufen am 8.10.22

Gut zu wissen …

Das Verfahren sieht die Beteiligung der Bürger:innen vor. Die Unterlagen für die Änderungen des Flächennutzungsplanes zum Bau von Windkraftanlagen werden öffentlich ausgelegt werden. Es besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Bedenken zu äußern. Diese werden in der entscheidenden Ratssitzung vorgelegt.

In Kürze werden die Pläne für die vorgesehenen Flächen zur Beteiligung Aller ausliegen. Danach folgt die Festlegung im Flächennutzungsplan. Dort besteht die Chance, sich einzumischen.

Unterlagen zum Konzept Windenergie mit Potentialanalyse sowie Übersichtskarte für mögliche vorgesehene Flächen unter: