Geplante Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Geplante Änderung des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zu Lasten der kleineren Parteien betrifft auch die Kommunen.
In Niedersachsen gilt für alle Kommunen (Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und Region Hannover) seit 2011 ein einheitliches Kommunalverfassungsrecht. Nun steht eine Änderung vor der Tür. Die GroKo will das geänderte Gesetz nun schnell verabschieden, so dass es schon für die Konstituierung der neuen Gemeinde- und Stadträte und der Ausschüsse gilt.
Denn in § 71 soll bezogen auf das Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse das Verfahren nach d’Hondt wiedereingeführt werden. Dieses Verfahren bevorteilt größere Parteien und führt dazu, dass kleine Parteien oder Wählergemeinschaften möglicherweise keinen Zugang zu Ausschüssen mehr haben. Das bisher geltende und gut funktionierende Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer sorgte für eine faire Sitzverteilung und auch die Möglichkeit für eine angemessene Beteiligung kleiner Fraktionen.
Dagegen setzen sich nicht nur die Oppositionsparteien in Hannover, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Linke zur Wehr, in Edewecht machen die UWG, Bündnis 90/Die Grünen, DIE PARTEI und Ralf Gauger klar, dass sie eine Schwächung der kommunalen Gremien so nicht hinnehmen wollen.
Beitragsbild: ©Landtag Niedersachsen